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Erste Hilfe bei Vergiftungen und Verätzungen

In unseren Haushalten befinden sich ganze Arsenale von Mitteln, die Vergiftungsgefahren für Kinder darstellen: Putz- und Spülmittel, Waschmittel, Weichspüler, Arzneimittel, giftige Pflanzen sowie Zigaretten und Alkohol gehören deshalb an einen kindersicheren Ort: Giftige Stoffe dürfen darüber hinaus niemals in Behälter umgefüllt werden, die für Lebensmittel gedacht sind (etwa Terpentin in eine Mineralwasserflasche oder dergleichen).

Behandlung:

Falls Eltern ihr Kind nicht schon beim Essen oder Trinken einer giftigen Substanz erwischen, sollten sie im Bedarfsfall so schnell wie möglich herausfinden, womit es sich vergiftet hat – danach richten sich die Soforthilfemaßnahmen.

Ist das Kind bewusstlos, dann gilt vor allem, seine Atemwege freizuhalten (eventuell Erbrochenes entfernen!)und es in die stabile Seitenlage zu bringen.

Bei Vergiftungsanzeichen wie Brechreiz, Erregungszustände, Magenkrämpfe, Bewusstseinstrübung oder Bewusstlosigkeit, Atemstörungen oder Atemstillstand muss zuerst die nächste Giftnotzentrale angerufen werden. Dort erfahren Sie, was im Einzelfall zu tun ist – die folgenden Angaben können nur als grobe Anhaltspunkte dienen was man tun kann, wenn das Kind bei Bewusstsein ist:

Bei Vergiftung durch Arzneimittel oder giftige Pflanzen lässt man das Kind viel trinken (Fruchtsäfte oder lauwarmes Wasser) und bringt es dann zum Erbrechen. Dazu wird es über die Knie gelegt und sein Rachen mit einem Löffelstiel (möglichst nicht mit dem Finger, das es zubeißen könnte!) gereizt.

Bei einer Alkoholvergiftung das Kind ebenfalls erbrechen lassen und ihm zusätzlich Traubenzucker geben, wenn es noch bei Bewusstsein ist.

Bei Vergiftungen durch Zigaretten muss herausgefunden werden, wie viele davon gegessen wurden. Ein Notruf ist meist ratsam, er ist jedoch erforderlich, wenn das Kind weniger als zehn Kilo wiegt und eine ganze Zigarette oder einen ganzen Zigarettenstummel verschluckt hat oder wenn ein Kind mit einem größeren Körpergewicht mehr als eine Zigarette oder einen Zigarettenstummel gegessen hat.

Ein Kind, das Schaum bildende Seifen, Wasch- oder Putzmittel zu sich genommen hat, darf weder erbrechen noch etwas trinken – es droht sonst das Ersticken wegen einer einsetzenden Schaumentwicklung.

Um das Kind am Erbrechen zu hindern, sollte man ihm kleine Eisstückchen oder Bonbons zu lutschen geben. Gegen die Schaumbildung helfen spezielle Präparate, die in keiner Hausapotheke fehlen sollten; fragen Sie in Ihrer Apotheke danach.

Hat das Kind Benzin, Fleckenwasser oder Heizöl getrunken, sollten Sie es nicht erbrechen lassen und ihm auf keinen Fall Milch oder Rizinusöl zu trinken geben, sondern Wasser oder ein Kohlensäure freies Getränk.

Vergiftungen mit laugen oder Säuren sind die einzigen Fälle, in denen mit Milch behandelt werden darf. Dem Kind dann größere Mengen Milch oder Wasser einflößen, es aber nicht erbrechen lassen!

Ein Kind, das sich vergiftet hat, sollten Sie so schnell wie möglich ins nächste Krankenhaus bringen. Eine probe des verschluckten Giftstoffes oder die Verpackung des genommenen Arzneimittels unbedingt mitnehmen. Wenn man nicht genau weiß, womit sich das Kind vergiftet hat, gibt eine Probe des Erbrochenen wertvolle Hinweise auf die schädliche Substanz.

Hat sich das Kind die Haut mit Chemikalien verätzt, wird die Kleidung vorsichtig entfernt, die betroffene Körperstelle spült man mit fließendem Wasser ab. Danach legt man ein sauberes Leinen- oder Taschentuch über die Unfallwunde und bringt das Kind zum Arzt oder ins nächste Krankenhaus.